GR-Sitzung 27.2.2018 Vorbemerkung und Anträge

Antrag 1 und 2 wurden mit einer kurzen Einleitung von Jörg Bischof vorgetragen:

Herr Neher, Sie haben am Anfang der Sitzung gesagt, Rottenburg sei
Vorbildkommune für geringen Flächenverbrauch. Das mag für bestimmte
Bereiche wie Prozesse und Arbeitsweisen in der Verwaltung zutreffen, aber in
puncto Gewerbeflächen möchte ich Ihnen entschieden widersprechen.
Rottenburg hat seit 2000 78 ha Fläche in eine gewerbliche Nutzung gebracht,
Flächen in einer Größe von über 100 Fußballfeldern wurden bebaut. Tübingen
ist im selben Zeitraum mit 20 Hektar ausgekommen.
Wir haben uns unsere Gewerbeflächen genauer angeschaut und stellen fest:
Die 243 ha Rottenburger Gewerbeflächen, die es laut statistischem Landesamt
bisher gibt, werden stand heute wenig intensiv und nicht effizient genutzt.
Wir machen das an zwei Punkten fest.
Zum einen ist die Arbeitsplatzdichte pro ha enttäuschend, zum anderen sind die
Gewerbesteuereinnahmen pro ha Gewerbefläche im Vergleich zu anderen
Mittelzentren in unsere Region sehr niedrig.
Andere mit Rottenburg vergleichbare Mittelzentren wie Herrenberg, Nagold,
Albstadt, Balingen, Freudenstadt, Mössingen und Calw erreichen deutlich
höhere Gewerbesteuereinnahmen pro Hektar Gewerbefläche als Rottenburg
und haben auch eine höhere Arbeitsplatzdichte.
Wir haben das in unseren Anträgen schriftlich aufgelistet.
Unserer Meinung nach haben wir in Rottenburg kein Gewerbeflächenproblem,
wir haben – was die Nutzung der vorhandenen Flächen angeht – ein
Qualitätsproblem.
Wir sehen jedenfalls die Bemühungen zur Innenentwicklung und
Nachverdichtung in Rottenburg noch nicht auf einem Niveau, mit dem man die
Neuausweisung von Gewerbeflächen mit den Anforderungen der
Nachhaltigkeitsziele in Vereinbarkeit bringen könnte.
Zu deren Umsetzung haben wir uns in Deutschland verpflichtet.
Ziel 12: Für nachhaltige Konsum- und Produktionsmuster sorgen
Ziel 15: Landökosysteme schützen und ihre nachhaltige Nutzung fördern,
Bodenverschlechterung und den Biodiversitätsverlust stoppen.
Wir sind nicht generell gegen die Neuausweisung von Gewerbeflächen. Wir
wollen aber nicht den dritten Schritt vor dem ersten machen und uns deshalb
zunächst prioritär um die Innenentwicklung und Nachverdichtung kümmern,
wie es die Gewerbestrategie auf Seite 80 auch vorschlägt.

Antrag 1 : Eigentümer ohne Gewerbe

Antrag 2 : Nachweis der Unternutzung, deshalb kein neues großes Gebiet

Antrag 3 : Anreizprogramm Nachverdichtung

Antrag 4 : Gewerbeflächen nur mit Auflagen zur Nachhaltigkeit

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