Innen vor außen gilt

Rottenburg sucht neue Gewerbeflächen!? Neue Arbeitsplätze und die Erhöhung unserer unterdurchschnittlichen Gewerbesteuereinnahmen sind Ziele, für die es gute Argumente gibt. Wir befürworten daher die Entwicklung einer Standortstrategie für Gewerbe, so wie es gerade geschieht.

Unsere grüne Grundhaltung hierzu kann gut mit dem Motto „Umwelt ist nicht alles, aber ohne Umwelt ist alles nichts“ beschrieben werden. Dem Erhalt von landwirtschaftlichen Flächen, Grünflächen und Wäldern müssen wir einen hohen Stellenwert beimessen. In anderen Worten: Das Prinzip Innenentwicklung vor Außenentwicklung gilt! Eine Anfrage unserer Fraktion hat ergeben, dass es in der Kernstadt freie Gewerbeflächen gibt, deren Eigentümer selbst keinen Betrieb führen. Es kann nicht sein, dass wir Grünflächen und landwirtschaftliche Flächen opfern, während es im Innenbereich solche ungenutzten Flächen gibt.

Die Stadtverwaltung muss ihre Bemühungen intensivieren, diese Grundstücke zu aktivieren.  Verständnis habe ich dafür, dass Unternehmen eine Erweiterungsfläche vorhalten, die sie eventuell einmal benötigen. Aber dies ist bei den besagten Grundstücken nicht der Fall. Wir möchten deshalb alle rechtlichen Spielräume prüfen, um diese Grundstücke nutzbar zu machen, beispielsweise über den Paragraph 176 des Baugesetzbuches. Dieser besagt, dass die Gemeinde einen Eigentümer verpflichten kann, innerhalb einer angemessenen Frist sein Grundstück dem Bebauungsplan entsprechend zu bebauen.

Klar ist:  Wir unterstützen bereits in Rottenburg ansässige Unternehmen und Gründer in ihrer Entwicklung. Dazu gehören auch notwendige Erweiterungsflächen. Sollte man zum Ergebnis kommen, dass die vorhandenen Freiflächen in der Kernstadt nicht ausreichen, können wir uns ein bedarfsorientiertes neues Gewerbegebiet vorstellen. Dafür muss die Stadtverwaltung aber belastbare Zahlen über die tatsächliche Nachfrage vorlegen, was bisher noch nicht erfolgt ist. Und wir werden dann bei der Gebietsauswahl im Rahmen der Vorgaben des Regionalplans den Natur- und Landschaftsschutz, den Erhalt landwirtschaftlicher Fläche und eine gute verkehrliche Anbindung an Schiene und Straße als entscheidende Auswahlkriterien berücksichtigen.

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