Rathausrunde im Februar

Vor zwei Wochen beschloss der Landtag das neue Klimaschutzgesetz. Dieses stellt einen Meilenstein auf dem Weg zu Klimaneutralität 2040 dar. Unter anderem werden die Defizite und Aufgaben der einzelnen Energie benötigenden Bereiche klar benannt. Auch gibt es Kommunen und Kreisen Möglichkeiten, aber auch Verpflichtungen, ihren Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Wie heißt es in § 3: „Auch geringen Beiträgen zu Klimaschutz kommt Bedeutung zu.“

Im Bereich „Strom aus Erneuerbaren Energien“ hat Rottenburg mit dem Projekt des eigenen Windparks einen großen Schritt in die richtige Richtung unternommen. Reichlich Luft nach oben gibt es jedoch – wie in vielen anderen Kommunen – im Bereich Verkehr. Ziel muss es hier sein, die Mobilität für alle bei weniger Autoverkehr zu erhalten. Ein wichtiger Baustein bildet hier die Realisierung des Projekts „Regionalstadtbahn“.  Aber auch bei der Förderung des Fahrrads als Verkehrsmittel gibt es weiterhin Nachbesserungsbedarf. Neben der bereits stattfindenden Abarbeitung der „Hausaufgaben“ aus dem Radwegekonzept muss endlich eine attraktive und Zeit sparende Radverbindung zwischen Rottenburg und Tübingen angepackt werden. Über Details bei der endgültigen Streckenführung kann man sich sicher noch verständigen. Hierbei kann man sich auch durchaus mit anderen Kommunen und Regionen über deren Erfahrungen mit bereits angelegten Radschnellwegen austauschen. Das Land unterstützt die Kommunen bei der Verwirklichung der Ziele.

In diesem Zusammenhang darf man auch die Frage stellen, ob mancher Ausbau bestehender Straßen ( ich denke vor Ort an die B 28a ) so üppig ausfallen muss, wie es in Zeiten, als nachhaltige Verkehrspolitik noch ein Unwort war, projektiert wurde. Eher müssen die begrenzten Material-, Personal- und finanziellen Ressourcen so gelenkt werden, dass Maßnahmen zur Verlegung des Güterverkehrs auf die Schiene und Alternativen und Autofahren realisiert werden.

Wir Grünen wünschen allen Rottenburger*innen eine glückselige Fasnet 2023.

– Joachim Herbst