Antrag zur Durchführung einer Anhörung zum Baugebot

Der Gemeinderat beschließt:

  1. Im Gemeinderat wird noch im Jahr 2017 eine Anhörung durchgeführt, inwiefern §176 BauGB („Baugebot“) eine geeignete Maßnahme sein kann, Baulücken im Innenbereich für Wohnen und Gewerbe zu aktivieren und einer Bebauung zuzuführen.
  2. Der Gemeinderat beauftragt die Stadtverwaltung für die Anhörung mit mindestens zwei Baurechtsexperten ein Konzept zu erarbeiten und einen Termin festzulegen.

Begründung

In Rottenburg sind neue Baugebiete für Wohnen und Gewerbe im Außenbereich in Vorbereitung bzw. in Prüfung, die einen immensen Flächenverbrauch mit sich bringen werden. Gleichzeitig hat unsere Anfrage vom  09.Mai 2017 ergeben,  dass es in der Kernstadt nicht genutzte Gewerbegrundstücke gibt, deren Eigentümer auch gar keinen Betrieb oder Unternehmen führen. Unserer Meinung nach ist es nicht zu verantworten, dass wir Grünflächen und landwirtschaftliche Flächen opfern, während es im Innenbereich noch ungenutzte Wohn- und Gewerbeflächen gibt. Die Stadtverwaltung soll deshalb ihre Bemühungen intensivieren, brachliegende Grundstücke im Innenbereich zu aktivieren. Die Anhörung soll Klarheit darüber bringen, ob die Anwendung von Paragraf 176 BauGB ein dazu geeignetes Mittel sein kann.

Artikel kommentieren