Grundsätze für die Ausweisung von Wohnbauland

Antrag:
Der Gemeinderat beschließt folgende Grundsätze für die Ausweisung von Wohnbauland in den Teilorten:

  1. Die Größe der Grundstücke für frei stehende Familienhäuser soll 500 m2 im Durchschnitt nicht überschreiten
  2. Die Zahl der zulässigen Wohneinheiten wird nicht begrenzt.
  3. An städtebaulich geeigneten Orten wird auch in den Teilorten Geschosswohnungsbau für Mehrfamilienhäuser sowie die Bauweise in Reihenhäuser angestrebt.
  4. Die Stadtverwaltung berichtet bei der Aufstellung eines Bebauungsplans, welche Einwohnerdichte pro Hektar mit dem jeweiligen städtebaulichen Konzept angestrebt wird.
  5. Die Dachneigung ist für die Nutzung von erneuerbaren Energien zu optimieren.

Begründung:

Wir Grünen unterstützen grundsätzlich die Schaffung neuer Wohnflächen, sei es das lang erträumte Eigenheim oder dringend benötigter Mietwohnraum.

Wir Grünen haben deshalb bereits zu Beginn der Diskussion um das Wohnbaulandprogramm betont, dass wir auch in den Teilorten an geeigneten Stellen Geschosswohnungsbau und Reihenhausbebauung wollen, damit auch dort mietbarer Wohnraum entstehen kann.

Damit wird außerdem eine dichtere und damit umweltfreundlichere und flächensparende Bebauung möglich. In Rottenburg stehen nur noch 0,176 ha landwirtschaftliche Nutzfläche je Einwohner zur Verfügung, was in etwa dem deutschen Durchschnittswert entspricht.  Deutschland deckt damit ca. 40 Prozent seines Bedarfs über die Anbauflächen anderer Länder und muss damit große Teile seines ökologischen Fußabdrucks in andere Länder auslagern. Denn jeder weitere Flächenverbrauch verschärft die Tatsache, dass Deutschland anderswo zu Armut und Raubbau an der Natur beiträgt, was weitere Fluchtursachen schafft.

Eine maximale Grundstücksgröße von 500 m2 ist realistisch und vertretbar. Beispielsweise hatten die Grundstücke im 2015 in Kiebingen beschlossenen Gebiet „Stäuperle“ eine Größe von 419 bis 493 m2.

Eine Steuerung der Bebauung allein über die Größe des Baukörpers ermöglicht der Bauherrschaft größere Freiheiten über die Gestaltung der Wohneinheiten. So werden beispielsweise mehrere kleinere Wohnungen in einem Baukörper realisierbar, der günstigen Wohnraum  ermöglicht.

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